Adelheid von Blieskastel

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About Adelheid von Blieskastel

Genealogie-mittelalter: http://www.genealogie-mittelalter.de/blieskastel_grafen_von/adelhei... Adelheid von Blieskastel Gräfin von Arnsberg
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   - vor 1273 (1272)

Jüngere Tochter des Grafen Heinrich von Blieskastel und der Agnes von

Mohr Walter: Band III Seite 55-75

  • ********** "Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf Gottfried von Arnsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen. Die Gräfin-Witwe Agnes vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß der Heirat ihrer zweiten Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den Titel Herrin von Hunolstein.

Mohr Walther: Band III Seite 76-127

  • *********** Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Der Bischof von Metz jedoch als Parteigänger Bars wurde auf einer andern Seite getroffen, denn Graf Rainald von Blieskastel nahm die Herrschaft Püttlingen, die als Lehen von Metz beansprucht wurde, am 4. August 1264 von seinem Neffen, Herzog Friedrich, zu Lehen. Man muß diese Transaktion als gegen den Bischof gerichtet betrachten. Der Vorgang besaß auch gleichzeitig noch eine größere Bedeutung, denn es wurde dabei bestimmt, nach einem kinderlosen Tode Rainalds und seiner Gemahlin Elisabeth sollten die älteste Schwester Elisabeths und in der Reihenfolge des Alters gegebenenfalls auch die andern Schwestern Blieskastel erhalten. Das weist doch darauf, dass ein leidlicher Zustand des Zusammenlebens unter den Blieskasteler Erben erreicht worden war. Für den Bischof von Metz ergaben sich also im Augenblick in der Blieskasteler Frage keine Anknüpfungspunkte mehr für das Führen einer gegen Ober-Lothringen gerichteten Politik. Der Graf von Luxemburg besaß in den Auseinandersetzungen als Verbündeten Gerlach von Dollendorf, der mit der gleichnamigen Tochter der Blieskasteler Adelheid aus deren Ehe mit Gottfried von Arnsberg verheiratet war und demgemäß sein Vetter und ein Neffe von Graf Rainald von Blieskasteler war. Gerlach konnte so auch künftig in der Blieskasteler Frage eine Rolle spielen. Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald. Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden. Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer Schwester Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275 belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit 2 Dörfern, wofür diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch Blieskastel in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete Imagina, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits verstorbenen Adelheid, und Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog Friedrichs stellte. Das geschah im April 1275, als er in Gegenwart König RUDOLFS unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in Püttlingen zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs verzichtet. Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai 1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben zu verkaufen. Zur gleichen Zeit begann sich die Situation zu ändern. An die Einigung vom 29. Mai 1275, wonach die Erben ihre Rechte an Blieskastel nur unter sich veräußern sollten, hatte sich Gerhard von Blankenheim nicht gehalten. Er verkaufte unter Zustimmung seines Lehensherrn, des Grafen von Luxemburg, seine Ansprüche auf Blieskastel, darunter Püttlingen und die Schaumburg an Herzog Friedrich. Dieser hatte zuvor bereits im Mai 1277 die Ansprüche Gerlachs von Dollendorf auf Püttlingen aufgekauft. Auf der andern Seite übertrug Ludwig von Arnsberg im April 1280 in Gegenwart König RUDOLFS in Kaiserslautern seine Besitzungen in Blieskastel auf Herzog Friedrich. Es läßt sich vielleicht daraus erschließen, dass der König dessen Ansprüchen günstig gegenüber stand.

 oo Gottfried III. Graf von Arnsberg (Haus EZZONEN Grafen von Cuyk)
            -   1282

14 Kinder:

 Ludwig Graf von Arnsberg
         -   1313

Agnes

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Adelheid

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oo Gerlach Graf von Dollendorf

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